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Wer nicht Bescheid weiß, der kann auch nichts kontrollieren ...

Na klar:

[…] Uhl verwies darauf, dass bei der geplanten Online-Durchsuchung strenge Kriterien vereinbart seien. So dürfe nur der Präsident des Bundeskriminalamts den Antrag darauf stellen, und ein Gericht müsse diesen bearbeiten. "Und hier soll auf der unteren Beamtenebene ohne Wissen der Behördenleitung etwas geschehen sein? Das ist unerträglich", kritisierte Uhl …