Offiziell: US-Zoll darf Geräte und Datenträger durchsuchen (Update)
Wie Heise berichtet, bestätigte das US-Heimatschutzministerium mittlerweile die Meldung, dass der US-Zoll MP3-Player, Notebooks, USB-Sticks und alle anderen elektronischen Geräte durchsuchen und ggf. befristet einbehalten darf. Die Daten dürfen sogar kopiert und an Dritte (Firmen in der Privatwirtschaft) weitergegeben werden, begründet durch eine etwaige verwendete Verschlüsselung, die die Behörden nicht …