Offiziell: US-Zoll darf Geräte und Datenträger durchsuchen (Update)
Wie Heise berichtet, bestätigte das US-Heimatschutzministerium mittlerweile die Meldung, dass der US-Zoll MP3-Player, Notebooks, USB-Sticks und alle anderen elektronischen Geräte durchsuchen und ggf. befristet einbehalten darf. Die Daten dürfen sogar kopiert und an Dritte (Firmen in der Privatwirtschaft) weitergegeben werden, begründet durch eine etwaige verwendete Verschlüsselung, die die Behörden nicht knacken könnten.
Alle Daten via VPN "mal eben" runter zu laden ist ein möglicher Ansatz, aber m.E. bei größeren Datenmengen und einer schmalen Internet-Anbindung eher nicht praktikabel.
Kleines Update: CNET schreibt ausführlicher darüber und hat auch einen "Sicherheitsleitfaden um den Laptop zollsicher zu machen".

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