Verfassungsbeschwerde gegen die Sammlung von Passdaten und -bildern eingereicht

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Patrick Breyer, Jurist und Aktivist beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen die Sammlung von Passdaten und -bildern aller Reisepass-Inhaber eingereicht:

[...] Der Beschwerdeführer ist von § 21 PassG selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen. Aufgrund von § 21 PassG werden die im Pass enthaltenen personenbezogenen Daten des Beschwerdeführers in einem Passregister vorgehalten. Aus dieser Speicherung resultiert die ständige Gefahr legaler und illegaler Zugriffen auf die Daten des Beschwerdeführers zu
unterschiedlichsten Zwecken. Der Beschwerdeführer hat weder Kontrolle über die Verwendung dieser Daten, noch ist gesichert, dass Zugriffe zur Kenntnis des Beschwerdeführers gelangen. [...] - Beschwerdeschrift (PDF)

und ferner wird er zitiert:

"Vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden"

Anm.: Das gilt natürlich für sämtliche Daten, die irgendwo erhoben werden bzw. anfallen.

Zwei weitere Personen gehen bereits gerichtlich gegen die Speicherung der Daten, Bilder sowie Fingerabdrücke vor. Siehe dazu auch einen Artikel bei Gulli.

Jan Beilicke

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