Nutzung eines offenen privaten WLANs strafbar?
Eine weitere Posse aus der Kategorie "Internet ausdrucken" in Verbindung mit deutscher Gerichtsbarkeit:
[...] Ein WLAN-Router sei eine "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit eine Funkanlage im Sinne des TKG. Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen. [...]
heise online - Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat