Nutzung eines offenen privaten WLANs strafbar?

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Eine weitere Posse aus der Kategorie "Internet ausdrucken" in Verbindung mit deutscher Gerichtsbarkeit:

[...] Ein WLAN-Router sei eine "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit eine Funkanlage im Sinne des TKG. Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen. [...]

heise online - Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

Faszinierend!

Jan Beilicke

About the author

Jan Beilicke is a long-time IT professional and full-time nerd. Open source enthusiast, advocating security and privacy. Sees the cloud as other people's computers. Find him on Mastodon or Twitter.