Rechts-Falle für Webdesigner

This article is from 2006 and has been archived. It's old and probably outdated.

Rechtlich gesehen machen Webdesigner sich strafbar, wenn sie für ihre Internetdienstleistungen Rechtsberatung geben, da diese dann illegal ist:

"ž[...] Wer über eine derartige [Anm: Rechtsberatungs-] Erlaubnis nicht verfügt, handelt nicht nur unerlaubt, sondern kann gemäß Â§ 8 des Rechtsberatungsgesetzes auch mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Als ob dies nicht schon schlimm genug wäre, haftet der Dienstleister auch noch für den verbotenen Rat.

[...]

Sowohl die tatsächliche Tätigkeit des Dienstleisters wie auch die vertraglichen Gestaltungen sollten daher vorsehen, dass der Kunde die entsprechenden Inhalte zur Verfügung stellt, rechtliche Vorgaben gibt und zudem versichert, an den zur Verfügung gestellten Inhalten auch entsprechenden Nutzungsrechte zu haben. [...]"?

Also liebe Kunden. Ist nix mit "žKomplettpaket"?. Der Designer gestaltet und programmiert. Ende.

Aus: Computerpartner - "žFalle für Webdesigner und Shopprogrammierer: Haftung bei illegaler Rechtsberatung"?

[via Lazerte]

[Tags: recht, webdesign, rechtsberatung, internetdienstleistung, haftung]{.small}

Jan Beilicke

About the author

Jan Beilicke is a long-time IT professional and full-time nerd. Open source enthusiast, advocating security and privacy. Sees the cloud as other people's computers. Find him on Mastodon.